EnEV - Nachweis

 

Die Nachweise nach der Energie­spar­ver­ord­nung, auch "Energiepass" genannt, dienen dem Gesetzgeber zur Begrenzung des maximalen Energiebedarfs eines Gebäudes. Der hierfür ausgestellte Energiebedarfsausweis definiert den rechnerisch bestimmten Energiebedarf eines Bauwerks.

 

Seit dem Jahr 2002 sind Energiebedarfsausweise Pflicht für alle neuerstellten Gebäude und Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen aus der Zeit vor 1978.

 

 

Wie läuft die Erstellung des Energiepasses ab?

 

Es wird eine örtliche Aufnahme des Gebäudezustands durchgeführt und auf Grundlage von standardisierten Klima- und Nutzungsbedingungen der Energiebedarf ermittelt.  Der Ausweis gibt Auskunft über den Zustand des Heizsystems und der Effizienz  des eingesetzten Energieträgers (Solar, Strom, Gas). Darüber hinaus zeigt er die energetische Güte des Gebäudes und der verwendeten Bauteile (Fenster, Türen, Dach, Wand) auf. Die im Ausweis ausgewiesenen Energieeckdaten zeigen den Energiebedarf pro m² genutzter Fläche an, der dem Gebäude zugeführt werden muss, um es auf die gewünschte Innentemperatur zu bringen. Zusätzlich, werden im Bedarfsausweis Empfehlungen zu Modernisierungsmöglichkeiten gegeben. Ab dem im Ausweis vermerkten Ausstellungsdatum besitzt der Energiebedarfsausweis eine Gültigkeit von 10 Jahren.

EnEV Nachweis Energiepass

 

Die Nachweise nach EnEV sind von der Bundesregierung vorgeschrieben und müssen in Form des Energiebedarfsausweises mit den sonstigen Bauunterlagen eingereicht werden.

 

 

Wer braucht einen Energieausweis?

 

Der bedarfsorientierte Ausweis ist vorgeschrieben für:

 

  • Alle Neubauten
  • Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen aus der Zeit vor 1978

 

 

 

Die Erstellung des Energiebedarfsausweises nach §16 der Energiesparverordnung erledigen wir für Sie professionell und gewissenhaft. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu unseren Mitarbeitern auf.

 

 

Besuchen Sie für detaillierte Informationen zu diesem Thema auch die behördlichen Webseiten unter www.enev-online.de/